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Der LGH-Rat

Porträt eines besonderen Gremiums


Der LGH-Rat bildet die Schnittstelle zwischen allen am LGH-Leben Beteiligten und ist damit eine Vermittlungsinstanz zwischen Schulkonferenz und dem Campusrat. 
 
Er setzt sich zusammen aus:
- einem der beiden Verbindungslehrer
- drei gewählten Mitgliedern aus der Gesamtlehrerkonferenz
- der Internatsleitung
- dem Schülersprecher
- den jeweiligen Stufensprechern
- den Externenvertretern der Mittel- bzw. Oberstufe
- dem Jugendgemeinderatsvertreter
- sowie einem Mitglied der Schulleitung in beratender Funktion. 
 
Er dient als konkreter Austauschs- und Diskussionsort zwischen Lehrern und Schülern. 
 
Dabei ist die Aufgabe des LGH-Rats, vom Campusrat vorgestellte Beschlüsse zu diskutieren, wobei der direkte Austausch von Interessensvertretern der Lehrer- und Schülerschaft gewährleistet wird. Außerdem zählt es zu den Aufgaben des Gremiums, bei Internats- oder Schulalltag betreffenden Veranstaltungen die Organisation dieser zu besprechen, im Vorfeld zu unterstützen und in Nachhinein zu evaluieren. 
 
Wenn ein Antrag des Campusrats im LGH-Rat diskutiert wird, so werden entweder Verbesserungsvorschläge an diesen zurückgegeben oder er wird an weitere Gremien (i.d.R. Internatsleitung, Schulleitung, Gesamtlehrerkonferenz und/oder Schulkonferenz) zur endgültigen Zustimmung weitergeleitet.



 
Landesgymnasium für Hochbegabte
mit Internat und Kompetenzzentrum
             Universitätspark 21
73525 Schwäbisch Gmünd
             07171. 104 38 100
info@lgh-gmuend.de


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