Der LGH-Rat
Porträt eines besonderen Gremiums
Der LGH-Rat bildet die Schnittstelle zwischen allen am LGH-Leben Beteiligten und ist damit eine Vermittlungsinstanz zwischen Schulkonferenz und dem Campusrat.
Er setzt sich zusammen aus:
- einem der beiden Verbindungslehrer
- drei gewählten Mitgliedern aus der Gesamtlehrerkonferenz
- der Internatsleitung
- dem Schülersprecher
- den jeweiligen Stufensprechern
- den Externenvertretern der Mittel- bzw. Oberstufe
- dem Jugendgemeinderatsvertreter
- sowie einem Mitglied der Schulleitung in beratender Funktion.
Er dient als konkreter Austauschs- und Diskussionsort zwischen Lehrern und Schülern.
Dabei ist die Aufgabe des LGH-Rats, vom Campusrat vorgestellte Beschlüsse zu diskutieren, wobei der direkte Austausch von Interessensvertretern der Lehrer- und Schülerschaft gewährleistet wird. Außerdem zählt es zu den Aufgaben des Gremiums, bei Internats- oder Schulalltag betreffenden Veranstaltungen die Organisation dieser zu besprechen, im Vorfeld zu unterstützen und in Nachhinein zu evaluieren.
Wenn ein Antrag des Campusrats im LGH-Rat diskutiert wird, so werden entweder Verbesserungsvorschläge an diesen zurückgegeben oder er wird an weitere Gremien (i.d.R. Internatsleitung, Schulleitung, Gesamtlehrerkonferenz und/oder Schulkonferenz) zur endgültigen Zustimmung weitergeleitet.